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   LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08   

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LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08 (https://dejure.org/2008,36910)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.08.2008 - 13 S 112/08 (https://dejure.org/2008,36910)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. August 2008 - 13 S 112/08 (https://dejure.org/2008,36910)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich auch die Kammer des LG Saarbrücken angeschlossen hat, zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW-RR 1989, 953; BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken Urteile vom 22.09.2006, 13A S 12/06-DAR 2007, 270, sowie vom 23.5.2008, 13 S 20/08, jew. m.w.N.).

    Wahrt der Geschädigte damit den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, ist eine Preiskontrolle, wie sie das Amtsgericht für die einzelnen Positionen vorgenommen hat, nicht mehr erforderlich und auch nicht zulässig (vgl. BGH VersR 2007, 560 m.w.N.).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich auch die Kammer des LG Saarbrücken angeschlossen hat, zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW-RR 1989, 953; BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken Urteile vom 22.09.2006, 13A S 12/06-DAR 2007, 270, sowie vom 23.5.2008, 13 S 20/08, jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich auch die Kammer des LG Saarbrücken angeschlossen hat, zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW-RR 1989, 953; BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken Urteile vom 22.09.2006, 13A S 12/06-DAR 2007, 270, sowie vom 23.5.2008, 13 S 20/08, jew. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 108/08

    Ersatz restlicher Sachverständigengebühren aus einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    ...Ein Teil der weiteren Ausführungen des LG Saarbrücken sind die Gleichen, wie in dem bereits unter captain-huk veröffentlichten Urteil des LG Saarbrücken ebenfalls vom 29.08.2008 - 13 S 108/08 -.
  • LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 13 S 20/08

    Haftpflichtversicherung muss auch einen teuren Kfz-Sachverständigen bezahlen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich auch die Kammer des LG Saarbrücken angeschlossen hat, zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW-RR 1989, 953; BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken Urteile vom 22.09.2006, 13A S 12/06-DAR 2007, 270, sowie vom 23.5.2008, 13 S 20/08, jew. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 20.10.2006 - 13 A S 12/06
    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich auch die Kammer des LG Saarbrücken angeschlossen hat, zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW-RR 1989, 953; BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken Urteile vom 22.09.2006, 13A S 12/06-DAR 2007, 270, sowie vom 23.5.2008, 13 S 20/08, jew. m.w.N.).
  • AG Merzig, 29.09.2008 - 3 C 163/08
    Sachverständigenkosten sind gemäß § 249 BGB vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW 2007, 1450; VersR 2005, 380; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.02.2008 -11 S 130/07-; Urteil vom 30.05.2008 -13 S 20/08-; Urteil vom 29.08.2008 -13 S 112/08-).

    Ob und in welchem Umfange Herstellungskosten und damit auch Sachverständigenkosten erforderlich sind, richtet sich danach, ob sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig erachten durfte (BGH NJW 2007, 1054; LG Saarbrücken Urteil vom 30.05.2008 -13 S 20/08-; Urteil vom 29.08.2008 -13 S 112/08-).

    Aus dem Grundanliegen des § 249 BGB, dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zukommen zu lassen, folgt für die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, dass eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen ist, d. h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen ist (BGHZ 132, 373; BGHZ 163, 362; LG Saarbrücken Urteil vom 30.05.2008 -13 S 20/08-; LG Saarbrücken Urteil vom 29.08.2008 -13 S 112/08-).

    Weil es jedoch im Gegensatz zu dem Bereich des Mietwagengeschäftes bei Sachverständigengutachten an einheitlichen Abrechnungsmodalitäten und auch an allgemein zugänglichen Preislisten fehlt wird der Geschädigte in aller Regel von der Erforderlichkeit der anfallenden Sachverständigenkosten ausgehen dürfen (LG Saarbrücken Urteil vom 30.05.2008 -13 S 20/08; LG Saarbrücken Urteil vom 29.08.2008 -13 S 112/08-).

  • AG Homburg, 02.05.2011 - 23 C 317/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Schädiger Sachverständigenkosten zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich und zweckmäßig sind (BGH NJW 2007 S. 1451 ff, Landgericht Saarbrücken 13 S 112/08).

    Soweit vom erkennenden Gericht (C 215/07) als auch von anderen Amtsgerichten die Nebenkosten mit dem Hinweis, dass diese Kosten anders als das Grundhonorar vom Geschädigten einschätzbar sind, zum Teil als überhöht reduziert wurden, wurden diese Entscheidungen von der Berufungskammer des Landgerichtes unter Hinweis, dass eine Preiskontrolle nicht zulässig ist, als rechtsfehlerhaft aufgehoben (vgl. 13 S 112/08).

  • AG Saarlouis, 14.06.2011 - 30 C 1800/10
    Der Geschädigte ist hierbei grundsätzlich nicht zu öiner Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. hierzu ausdrücklich Landgericht Saarbrücken Urteil vom 29.08.2008 Az. 13 S 112/08).

    Die Berufung war gem. § 511 ZPO im Hinblick auf das bereits vorliegende Urteil des Landgerichts Saarbrücken Az. 13 S 112/08 nicht zuzulassen.

  • AG Saarlouis, 26.08.2009 - 25 C 839/09
    Solange für einen Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fallt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht, kann er vom Schädiger Ausgleich der Sachverständigenkosten verlangen ( vgl. Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, München 2004, Kapitel 3 Rn.113, OLG Hamm NZV 2001, 433; LG Saarbrücken, Urteil vom 22.9.2006, 13A S 12/06, DAR 2007, 270, LG Saarbrücken, Urteil vom 29.8.2008, 13 S 112/08).

    Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, im Regelfall wird der Geschädigte von der Notwendigkeit der anfallenden Sachverständigenkosten ausgehen dürfen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 29.8.2008, 13 S 112/08).

  • AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Sachverständigenkosten sind gem. § 249 Abs. 2 S.1 BGB vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind ( BGH NJW 2007, 1450; BGH VersR 2005, 380; LG Saarbrücken Urt. v. 21.2.2008 - 11 S 130/07 - LG Saarbrücken Urt. v. 30.5.2008 - 13 S 20/08 - LG Saarbrücken Urt. v. 29.8.2008 - 13 S 112/08 -).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem insoweit entscheidenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststelllung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist ( BGH a.a.O.; LG Saarbrücken Urt. v. 29.8.08- 13 S 112/08 ).  Die Höhe der Abrechnung des Sachverständigen R. begegnet unter schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten keinen Bedenken.

  • AG Homburg, 11.02.2014 - 4 C 147/13
    Anders als bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ist der Geschädigte nicht verpflichtet, sich vor Beauftragung eines Sachverständigen über die üblichen oder durchschnittlichen Vergütungen der Sachverständigen im örtlich zugänglichen Bereich zu informieren, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH aaO, LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008 -13 S 108/08 -; Urteil vom 29.08.2008 - 13 S 112/08 - Urteil vom 10.02.2011 -13 S 109/10 - und 13 S 26/11).
  • AG Saarlouis, 03.03.2011 - 28 C 877/10
    Erst wenn für ihn als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, kann der Geschädigte nicht mehr vollständigen Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (LG Saarbrücken, Urteile vom 29.8.2008 - 13 S 108/08 - und - 13 S 112/08 - AG Saarlouis Urt. v. 22.7.2010 - 28 C 667/10 - AG Saarlouis Urt. v. 1.2.2011 - 28 C 1997/10 -).
  • AG Homburg, 16.02.2012 - 4 C 31/11
    Dies bedeutet, dass der Geschädigte - anders als bei der Anmietung eines Ersatzfahrzauges - nicht verpflichtet ist, sich vor Beauftragung eines Sachverstandigen über die üblichen oder durchschnittlichen Vergütungen der Sachverständigen im örtlich zugänglichen Bereich zu informieren, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl, BGH aaO, Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 29.08.2008, 13 S 108/08, Urteil vom 29.08.2008, 13 S 112/08).
  • AG Saarlouis, 02.05.2011 - 25 C 2092/10
    Erst wenn für ihn als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, kann er nicht mehr vollständigen Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 29.8.2008 - 13 S 108/08 und 13 S 112/08).
  • AG Saarlouis, 15.03.2011 - 30 C 114/11
    Nach ständiger Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, ist eine Abrechnung der Gutachterkosten orientiert an der Schadenshöhe unbedenklich (vgl. hierzu Urteil des Landgericht Saarbrücken 13 S 112/08).
  • AG Saarlouis, 03.03.2011 - 28 C 1943/10
  • AG Merzig, 20.08.2010 - 24 C 438/10
  • AG St. Wendel, 11.12.2008 - 14 C 581/08
  • AG Homburg, 21.10.2014 - 4 C 49/14
  • AG Saarlouis, 08.02.2011 - 28 C 1091/10
  • AG Saarbrücken, 28.09.2009 - 3 C 24/08
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